Allge­meine Geschäfts- und Zahlungs­bedin­gungen

Für den mit Ihnen (nachfolgend Mieter genannt) abzuschließenden Vertrag gelten die
nachstehenden Geschäftsbedingungen, die durch die Campingplatzordnung und die
aktuellen Preislisten ergänzt und konkretisiert werden. Einzelvertraglich abzuschließende
Mietverträge sehen außerdem besondere Mietbedingungen vor, die in jedem Fall vorrangig
sind. Bei widersprüchlichen Regelungen gelten somit die Mietvertragsbedingungen, im
Übrigen jedoch ergänzt durch diese Geschäftsbedingungen.
Anmeldung
Anmeldungen sind nach schriftlicher Bestätigung durch die Wohnungsbau- und Entwicklungs
GmbH (nachfolgend Vermieter genannt) verbindlich. Der in der Rechnung ausgewiesene
Anzahlungsbetrag ist zu den ausgewiesenen Terminen fällig und zahlbar, der restliche
Rechnungsbetrag muss spätestens am Anreisetag, bei Jahresplätzen bis Ende Februar,
beim Vermieter eingegangen sein. Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf
Überlassung gebuchter Leistungen. ICC-, DCC- und ACSI-Mitglieder, die einen Rabatt
beanspruchen möchten, müssen ihren Mitgliedsausweis bei der Anreise vorlegen. Eine
nachträgliche Rabattgewährung ist anderenfalls leider nicht möglich. Für Saison- und
Dauercamper sowie Spezial- und Sonderangebote gelten bereits günstigere Konditionen.
Eine zusätzliche Rabattgewährung scheidet in diesen Fällen aus.
Vertragsänderung, Rücktritt
Sie sind berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen, von dem Vertrag zurückzutreten
(Stornierung). Die Rücktrittserklärung hat die Textform zu wahren. Für jede Stornierung bis
zu 43 Tage vor dem gebuchten Anreisetag berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von
15,00 Euro. Es fallen für sämtliche Buchungen und alle Buchungsoptionen die folgenden
Stornierungsgebühren an:
-bei Stornierungen bis 43 Tage vor Anreise: 0 Prozent des bestätigten Gesamtpreises,


bei Stornierungen 42 bis 29 vor Anreise: 25 Prozent des bestätigten Gesamtpreises,


bei Stornierungen 28 bis 15 Tage vor Anreise: 50 Prozent des bestätigten Gesamtpreises,


bei Stornierungen 14 bis 3 Tage vor Anreise: 80 Prozent des bestätigten Gesamtpreises,
-bei Stornierungen 2 Tage vor Anreise bis zum gebuchten Anreisetag: 90 Prozent des
bestätigten Gesamtpreises.
Maßgeblich für die Bestimmung des Zeitpunktes der Stornierung ist der Zeitpunkt des
Zugangs der Rücktrittserklärung bei uns. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu
führen, dass der Anspruch, bspw. infolge ganzer oder teilweise Neuvermietung des Objekts,
nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Eine kostenfreie Umbuchung kann einmalig innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr bis zu
43 Tage vor der geplanten Anreise vorgenommen werden. Bei Nichtanreise oder vorheriger
Abfahrt sind Sie zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Preise verpflichtet.
Der Vermieter kann von dem Vertrag vor dem gebuchten Anreisetag zurücktreten, wenn die
Buchungsoption vor dem gebuchten Anreisetag aufgrund unvorhersehbarer
außergewöhnlicher Ereignisse, welche auch mit der nach den Umständen des Einzelfalles
zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden können, wie bspw. Krieg, Terrorakte, innere
Unruhen, Naturgewalten, Unfälle, Epidemien, Pandemien und vergleichbare Ausbrüche vonSeuchen sowie Krankheiten, Streiks und Aussperrungen, nicht zur Verfügung gestellt
werden kann. In diesem Fall werden Ihnen alle bezahlten Beträge zurückerstattet; In diesem
Fall verpflichten wir uns, Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Buchungsoption zu
informieren. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.
An- und Abreise
Die Anreise kann ab 12.00 Uhr (bei Mietobjekten ab 15.00 Uhr) und bis 20.00 Uhr erfolgen.
Im Fall verspäteter Anreise ist die Absprache mit der Campingplatzverwaltung notwendig.
Die Abreise muss bis 12.00 Uhr (bei Mietobjekten bis 10.00 Uhr) erfolgen. Bei der Abreise ist
der Standplatz sauber und unbeschädigt zurückzugeben. Bei verspäteter Abreise ist der
Vermieter berechtigt, Kosten einer zusätzlichen Übernachtung zu berechnen. Bei vorzeitiger
Abreise erfolgt keine Kostenerstattung, es sei denn es liegt ein Fall höherer Gewalt vor
(siehe unten). Bitte melden Sie sich vor der Abreise bei der Campingplatzverwaltung ab, die
zugleich die Stromabrechnung und Pfandrückzahlung vornimmt.
Vertragsstörung durch höhere Gewalt
Bei Vertragsstörungen durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien o.ä.),
steht jedem Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. In diesem Fall sind
dem Mieter die gezahlten Rechnungsbeträge abzüglich anteiliger Entgelte für die vom
Vermieter bereits erbrachten Leistungen zu erstatten. Weitergehende Ansprüche bestehen
wechselseitig nicht.
Um die Einhaltung behördlich geforderter Maßnahmen zu garantieren, können die vertraglich
vereinbarten Leistungen jederzeit zum Schutz aller Gäste und Mitarbeiter einseitig durch den
Vermieter geändert werden.
Hierzu zählen insbesondere Vorschriften zum Tragen von Schutzkleidung in öffentlichen
Bereichen, Änderungen des Essens- & Getränkeangebotes, Änderung und ggf. Ausfall des
Angebotes an Dienstleistungen der Kinderbetreuung und Animation, Nutzungseinschränkung
oder Nutzungsverbot der Campingplatz-Infrastruktur, wie z.B. Sauna, Fitness-Raum, oder
Spielräume (Freizeithalle).
Einseitige Änderungen der vereinbarten Leistung durch den Vermieter haben keinen Einfluss
auf den in der Buchungsbestätigung vereinbarten Preis. Die Änderungen der vereinbarten
Leistung müssen dabei für den Gast nachvollziehbar im direkten Zusammenhang mit den
behördlichen geforderten Maßnahmen, stehen. Diese Maßnahmen können sich im Laufe der
jeweiligen Krise ändern.
Besucher
Grundsätzlich darf nur die angemeldete Personenzahl den Platz nutzen. Besucher (Tagesund Übernachtungsgäste, auch Kurzbesucher) sind willkommen, jedoch vor dem Betreten
des Platzes bei der Campingplatzverwaltung anzumelden. Es ist ein Besucher- bzw.
Übernachtungsentgelt gemäß Preisliste zu entrichten. Informieren Sie Ihre Gäste über die
Campingplatzordnung. Der Mieter haftet kostenpflichtig dafür, dass Kurzbesucher und
Tagesgäste den Platz bis spätestens 22.00 Uhr unaufgefordert verlassen. Die
Besucherfahrzeuge sind auf unserem Parkplatz außerhalb des Campingplatzbereiches zu
parken.
Schlüssel, Transponder, Notmünze
Jedem Mieter wird pro Stellplatz ein Transponder, eine Notmünze und ein Sanitärschlüssel
gegen Hinterlegung eines Pfandbetrages in Höhe von 20,- € (bei Dauercampern)
ausgehändigt. Transponder, Münze und Schlüssel dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust werden die Gegenstände in Rechnung gestellt. Mit dem Transponder
können die Tore des Haupteingangs jederzeit und die Schranken zum Campingplatz
außerhalb der Ruhezeiten jeweils für 1 Pkw pro Platz geöffnet werden. In Notfällen (z.B.
Arzteinsatz) können diese Schranken mit der Notmünze auch innerhalb der Ruhezeiten
geöffnet werden. Die Benutzung der Notmünze ist ausdrücklich auf Notfälle beschränkt. Mit
dem Sanitärschlüssel lassen sich alle Sanitärgebäude und die Tore der Fußgängerbrücken
zum „Trimm-Dich-Pfad“ und nahegelegenen Gasthuus Ulenhoff öffnen.
Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch ihn, seinen
gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet
er, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch ihn,
seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die
Haftung des Vermieters für Personen- und Sachschäden – auch gegenüber Dritten, insbesondere Besuchern des Mieters – ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden infolge einer
Unterbrechung der Stromzufuhr, infolge höherer Gewalt und für Schäden an Fahrzeugen,
Wohnwagen oder anderen Sachen.
Haftung des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, vorstehende Haftungsvereinbarung (Haftung des Vermieters) an
die in seinem Haushalt lebenden und andere Personen weiterzugeben, die sich mit seiner
Einwilligung auf dem Freizeitparkgelände aufhalten. Bei Verstoß hiergegen hat er den
Vermieter im Rahmen des Haftungsausschlusses von Ansprüchen Dritter freizustellen und
ist dem Vermieter ggf. ersatzpflichtig. Beschädigungen des vermieteten Platzes und
Schäden an Anlagen und Einrichtungen des Freizeitparkgeländes sind dem Vermieter oder
seinen Beauftragten unverzüglich anzuzeigen. Für durch schuldhaft verspätete Anzeigen
verursachte Schäden haftet der Mieter. Der Mieter haftet für Schäden an der Mietsache und
Anlagen und Einrichtungen des Freizeitparkgeländes, die durch die Vernachlässigung der
ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Das gilt in
gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, seine Besucher, von ihm
beauftragte Handwerker oder sonstige Dritte, die sich mit seiner Einwilligung auf dem
Freizeitparkgelände aufhalten, verursacht worden sind.
Mehrere Mieter
Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als
Gesamtschuldner. Die Mieter bevollmächtigen sich untereinander in der Weise, dass jeder
von ihnen allein berechtigt ist, Willenserklärungen, z.B. Kündigungen, mit Wirkung für alle
entgegenzunehmen. Die Vollmacht ist aus wichtigem Grund schriftlich widerruflich.
Informationen über den Freizeitpark
Wir informieren Sie per Post oder per E-Mail über unsere aktuellen Prospekte,
Informationen, Spezial- und Sonderangebote sowie Veranstaltungen der Saison. Sie haben
das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten sowie auf Anpassung und Löschung.
Wir bitten Sie dann um eine kurze Mitteilung. Bei Anreise erhält jeder Mieter das
Informationsblatt „Check-In-Card“, eine Willkommenskarte zur digitalen Gästemappe und auf
Wunsch weiteres Informationsmaterial.Datenschutz
Informationen zum Datenschutz nach Artikel 13 und 14 DSGVO können Sie unter
https://www.ostfriesland-camping.de/Datenschutz/ einsehen und herunterladen.
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in
denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu
arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss
zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln
wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die
Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der
Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier:
https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/
Schlussbestimmungen:
Auf Verträge zwischen Mieter und Vermieter findet das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen
Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die
gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte
darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Anschriften und Bankverbindung
Wohnungsbau- und Entwicklungs GmbH Westoverledingen
Bahnhofstraße 18
26810 Westoverledingen
Geschäftsführer: Marco Smid
Aufsichtsratsvorsitzender: Reiner Graalmann
26810 Westoverledingen
USt.-IdNr. DE 158 992 719
Steuernummer: 60/201/08744 HRB 110 469 Aurich, Gerichtsstand und Erfüllungsort ist
Westoverledingen
Campingplatz:
Freizeitpark „Am Emsdeich“
Deichstraße 7a
26810 Westoverledingen
Telefon 0 49 55 / 92 00 40 – Telefax 0 49 55 / 92 00 41
Bankverbindung: Ostfriesische Volksbank eG Ihrhove, BLZ 285 900 75 – Konto-Nr. 610 1
050 200IBAN: DE 75 285 900 75 610 10 50 200 – SWIFT: GENO DE F1 LER
Stand: September 2023

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